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Über uns

Die Innung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts,
die mit Genehmigung der Innungssatzung durch die Handwerkskammer zu Wiesbaden Rechtsfähigkeit erlangte. Sie ist eine Selbstverwaltungseinrichtung, was vor allem dadurch zum Ausdruck kommt, daß die einzelnen von der Innung betreuten Handwerker in der Mitgliederversammlung zur unmittelbaren Teilnahme an der körperschaftlichen Willensbildung berufen sind. Die Innung steht in Eigenverwaltung und besitzt eine selbständige Finanzhoheit.

Vertreten wird die Innung in der Öffentlichkeit und im Rechtsverkehr durch den in der Mitgliederversammlung gewählten Vorstand.

Aus der Stellung der Innung als Körperschaft des öffentlichen Rechts ergibt sich, daß der Innung hoheitsrechtliche Aufgaben von der Staatsgewalt zugewiesen sind. Im Vordergrund der hoheitsrechtlichen Aufgaben steht die Durchführung von Zwischen- und Gesellenprüfungen.

Im übrigen ergibt sich aus der Stellung der Innung als öffentlichrechtliche Körperschaft mittelbare Rechtsaufsicht durch die Handwerkskammer.

Die Innung ist überörtlich dem zuständigen Fachverband auf Landesebene, dem Zentralverband auf Bundesebene angeschlossen, die die Gesamtinteressen des Berufsstandes in der Öffentlichkeit vertreten und in fachlicher Hinsicht die Innungen unterstützen.

 

 
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