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Unternehmererklärung 2009

Unternehmererklärung zur EnEV 2009

Am 1. Oktober 2009 tritt die neue Energieeinsparverordnung in Kraft. Wer ab diesem Datum geschäftsmäßig Wärmeerzeuger, Verteilungseinrichtungen, Warmwasseranlagen oder RLT-Anlagen in Gebäude einbaut, ist verpflichtet dem Eigentümer eine Unternehmererklärung [UE] zu übergeben. Dort wo keine UE vorliegt, überprüft und inspiziert der Bezirksschornsteinfegermeister die gebäudetechnische Anlage auf die Einhaltung der Anforderungen der EnEV 2009!

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