Unternehmererklärung 2009
Unternehmererklärung zur EnEV 2009
Am 1. Oktober 2009 tritt die neue Energieeinsparverordnung in Kraft. Wer ab diesem Datum geschäftsmäßig Wärmeerzeuger, Verteilungseinrichtungen, Warmwasseranlagen oder RLT-Anlagen in Gebäude einbaut, ist verpflichtet dem Eigentümer eine Unternehmererklärung [UE] zu übergeben. Dort wo keine UE vorliegt, überprüft und inspiziert der Bezirksschornsteinfegermeister die gebäudetechnische Anlage auf die Einhaltung der Anforderungen der EnEV 2009!
